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Nachhaltigkeit

Für uns heißt mehr Nachhaltigkeit weniger Risiken. Wir berücksichtigen nicht-finanzielle Aspekte* als Risikofaktoren und arbeiten mit Spezialisten zusammen, um einen geeigneten Prozess zur Bewertung der ESG-Richtlinien von Unternehmen und Emittenten adäquat in unserem Investmentprozess zu integrieren.

Wir unterstützen die UN Global Compact Pillars in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention.

Ausschlusskriterien und Prozess-Integration


Mindestens 75% des investierten Vermögens des BlackPoint Evolution Fund wird in Wertpapiere investiert, deren Emittenten auf Basis ökologischer und sozialer Kriterien sowie Merkmalen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung ausgewählt wurden.

Zur Überprüfung der Nachhaltigkeit von Unternehmensanleihen, Pfandbriefen und Aktien werden einzelne Emittenten anhand von Nachhaltigkeitskriterien bewertet, die ökologische und soziale Aspekte sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) beinhalten. Unser proprietäres Screening und die Auswertung von ESG-Unternehmensdaten und -analysen wurden mit Hilfe von ISS DataDesk konzipiert, wo grundsätzlich Nachhaltigkeitsfilter von ISS ESG genutzt werden. ISS ESG verfügt über international anerkanntes Fachwissen in sämtlichen Bereichen rund um nachhaltige und verantwortungsvolle Investments. Hierzu zählen Themen wie Klimawandel, UN SDGs, Biodiversität, Menschenrechte, Arbeitsstandards, Korruption, kontroverse Waffen und vieles mehr.

In einem ersten Schritt werden Filter angewendet, um vordefinierten Ausschlusskriterien für Emittenten Rechnung zu tragen. Es werden Verstöße gegen international anerkannte Normen, wie z.B. gegen den UN Global Compact Pillars oder Tätigkeiten in kontroversen Geschäftsfeldern, ausgeschlossen. Darüber hinaus dürfen in kritischen Geschäftsfeldern Umsatz-Obergrenzen nicht überschritten werden. Emittenten, die das unterste Rating nach ISS ESG-Logik innehaben, sind grundsätzlich nicht investierbar.

Im zweiten Schritt wird dann die Nachhaltigkeit der verbliebenen möglichen Investments überprüft. Hierzu wird der ISS ESG Performance Score herangezogen. Dieser Score bewertet Unternehmen anhand ihrer Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungs-ESG-Daten. Nur wenn ein Unternehmen über die erwähnten Ausschlusskriterien nicht ausgeschlossen wurde und einen Mindestwert im ESG Performance Score erreicht, wird es als nachhaltig eingestuft.

Zur Überprüfung der Nachhaltigkeit von Emittenten von Staatsanleihen wird ein mehrstufiger Prozess angewandt. Ausgeschlossen werden Anleiheemissionen von unfreien Staaten, Staaten mit hoher Korruption und Staaten, die die freie Religionsausübung behindern. Darüber hinaus werden die Staaten einer ESG-Minimum-Score-Prüfung unterzogen.

Im ersten Schritt werden unfreie Staaten anhand des Aggregate Score der „Freedom in the World“-Liste von Freedom House ausgeschlossen. Im zweiten Schritt werden dann Staaten mit hoher Korruption, gemessen am „Corruption Perceptions Index“ von Transparency International, und im dritten Schritt Staaten, die eine freie Religionsausübung unterbinden, bewertet mit Hilfe des „Government Restriction Index“ des Pew Forum, ausgeschlossen. Im letzten Schritt wird dann die Nachhaltigkeit der verbliebenen möglichen Investments mittels ESG-Minimum-Score überprüft. Dieser bewertet die Staaten anhand ihrer Umwelt-, Sozial- und Steuerungs- bzw. Verwaltungs-ESG-Daten. Nur wenn ein Staat über die erwähnten Ausschlusskriterien nicht ausgeschlossen wurde und einen Mindestwert im ESG Performance Score erreicht, wird er als nachhaltig eingestuft.


* Bei einer Anlageentscheidung sind nicht nur Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen, sondern alle in den Verkaufsunterlagen genannte Merkmale/Ziele zu berücksichtigen.

> Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen, BlackPoint Evolution Fund

Einfluss auf Hauptversammlungen (Voting)


Beim Investieren ist die Einhaltung von ESG Kriterien dem Unternehmen gegenüber passiv: Uns geht es um ein aktives Konfrontieren bei Verstößen gegen die Einhaltung von ESG Kriterien. Durch die Kooperation der Kapitalverwaltungsgesellschaft unseres Publikumsfonds (BlackPoint Evolution Fund) mit IVOX Glass Lewis können wir Einfluss auf den Hauptversammlungen der Unternehmen ausüben.

IVOX Glass Lewis ist eine Tochtergesellschaft von Glass, Lewis & Co., dem führenden unabhängigen Unternehmen für Governance-Analysen und Stimmrechtsvertretungen mit einem weltweiten Kundenstamm von mehr als 1.200 Institutionen, die zusammen ein Vermögen von mehr als 25 Billionen US-Dollar verwalten. Glass Lewis befähigt institutionelle Anleger, bei mehr als 22.000 Sitzungen pro Jahr fundierte Abstimmungsentscheidungen zu treffen, indem Governance-, Geschäfts-, rechtliche, politische und buchhalterische Risiken bei Emittenten mit Sitz in 100 Ländern aufgedeckt und bewertet werden.

> IVOX Glass Lewis 2022 Policy Guidelines


* Bei einer Anlageentscheidung sind nicht nur Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen sondern alle in den Verkaufsunterlagen genannte Merkmale/Ziele zu berücksichtigen.

> Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen, BlackPoint Evolution Fund

Principal Adverse Impact Statement 
Erklärung zu den wichtigsten negativen Auswirkungen


Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) definiert Nachhaltigkeitsfaktoren in Form von Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung. Unter Principal Adverse Impact versteht man im Allgemeinen die negativen Auswirkungen, die eine Anlageentscheidung auf diese Faktoren hat. In diesem Statement wird beschrieben, wie wir den Principal Adverse Impact (PAI) unserer Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 4 der SFDR berücksichtigen.

Nahezu alle Arten von wirtschaftlichen Aktivitäten haben das Potenzial, verschiedene Nachhaltigkeitsindikatoren sowohl positiv als auch negativ zu beeinflussen. Mit den PAI-Indikatoren lässt sich messen, ob und in welcher Höhe sich Investments auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken.

Wir versuchen, das Risiko negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mit verschiedenen Mitteln zu steuern. Dazu gehören unter anderem Ausschlusskriterien, die Überwachung von Normverstößen und Mindestanforderungen an Emittenten in Bezug auf deren ESG-Rating. Darüber hinaus überwachen und bewerten wir gezielt eine Reihe von PAI-Indikatoren.

> Aktuell von BlackPoint Asset Management überwachte und bewertete PAI-Indikatoren

Beschreibung der Maßnahmen zur Identifizierung und Berücksichtigung der wichtigsten negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Vorbehaltlich der Datenverfügbarkeit überwacht unser Portfolio Management die ausgewählten PAI-Indikatoren für alle verwalteten Investments auf kontinuierlicher Basis. Hierzu werden Daten mit Hilfe von spezialisierten Drittanbietern, die den international höchsten Standards genügen, und/oder internen Analysen ermittelt und analysiert. Emittenten, die bei bestimmten Indikatoren oder Gruppen von Indikatoren eine hohe negative Auswirkung aufweisen, werden auf der Grundlage dieser Daten identifiziert und weiteren Analysen unterzogen. Die Ergebnisse fließen in unsere interne ESG-Bewertungsmethode ein und werden in unserem Investmentprozess berücksichtigt.

Maßnahmen zur Reduktion negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen

Konsequente Standards

Mit Hilfe unseres mehrstufigen ESG-Prozesses stellen wir sicher, dass im Bereich Nachhaltigkeit vordefinierte Minimum-Standards für das Portfolio in seiner Gesamtheit sowie für einzelne Investments gelten. Dazu werden normenbasierte Filter, Ausschlusskriterien sowie Minimum-Ratings herangezogen. Bei der Analyse einzelner Investments wird eine Vielzahl weiterer Faktoren in die Entscheidungen einbezogen.

PAI Überwachung

Unser PAI-Überwachungssystem wendet einen risikobasierten Ansatz an. Zunächst wird der Einfluss eines Emittenten auf die einzelnen PAI-Indikatoren bewertet. Anschließend werden die Emittenten anhand dieser Bewertung eingestuft, sowohl für einzelne Indikatoren als auch auf Gesamtebene. Das Ergebnis fließt in eine Gesamtbewertung, welche die Leistung jedes Emittenten angibt. Emittenten, die bei einzelnen Indikatoren oder auf Gesamtebene besonders schlecht abschneiden, werden von unserem Portfolio Management weiterführenden Analysen unterzogen. Diese weiterführenden Analysen können bereits zu einer Problemlösung beitragen, etwa wenn weitere Informationen aus anderen Quellen zu anderen Ergebnissen führen.

Mögliche resultierende Maßnahmen

Sollten die weiterführenden Analysen die kritischen Ergebnisse eines Emittenten mit Bezug auf die PAI bestätigen, wird über geeignete Maßnahmen entschieden. Das Spektrum umfasst folgende mögliche Maßnahmen:

  • Keine Maßnahme: Der PAI-Indikatorwert des Emittenten wird als akzeptabel erachtet oder als nicht die tatsächliche Leistung des Unternehmens widerspiegelnd beurteilt.
  • Engagement: Der Emittent wird dazu aufgefordert seine Leistung in den betroffenen Bereichen zu verbessern oder weitere Daten zur Verfügung zu stellen.
  • Ausschluss: Der Emittent wird als nicht geeignet für Investitionen in den von uns verwalteten Portfolios angesehen und wird von Investitionen ausgeschlossen.

Einflussnahme auf Unternehmen

Neben dem direkten Austausch mit Unternehmen legen wir großen Wert darauf, über die Ausübung von Stimmrechten bei Jahreshauptversammlungen unsere ESG-Ziele zu verfolgen und voranzutreiben. Sobald Unternehmensanteile durch uns erworben wurden, wird im Rahmen der von uns gesetzten Mitwirkungspolitik abgestimmt und so Einfluss auf Unternehmen und deren Management genommen (sofern keine wesentlichen Gründe gegen eine Inanspruchnahme des Stimmrechtes sprechen). Um die Ausübung der Stimmrechte stets fristgerecht und gemäß unserer Mitwirkungspolitik ausüben zu können, haben wir den führenden unabhängigen Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Global Governance, IVOX Glass Lewis, mit der Ausführung beauftragt.

Unsere Mitwirkungspolitik beinhaltet umfangreiche Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und guter Unternehmensführung und findet insbesondere Anwendung in den Bereichen der Zusammensetzung des Managements, dem Reporting, der Vergütungsstrukturen und bei Anträgen von Anteilseignern oder Management. So stimmen wir beispielsweise nicht nur gegen ineffizient strukturierte Geschäftsführungen, zu hohe Kompensationen im oberen Management oder mangelhafte Standards im Berichtwesen, sondern stimmen auch für Strategieanpassungen mit dem Ziel Umweltrisiken zu reduzieren oder die sozialen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit zu verbessern.
Mit Hilfe unseres Dienstleisters wird im Sinne der Mitwirkungspolitik jeder Abstimmungspunkt umsichtig abgewogen, sodass die Ausübung von unseren Stimmrechten unsere (ESG-)Ziele in ihrer Gesamtheit nicht konterkarieren.  

Berücksichtigung internationaler Standards

Unsere ESG-Policy, zu der auch die vorliegende Erklärung zu den PAI gehört, stützt sich auf die Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen sowie weitere, relevante internationale Konventionen und Normen, unter anderem:

  • Global Compact der Vereinten Nationen
  • OECD-Grundsätze der Unternehmensführung
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Deklaration von Rio über Umwelt und Entwicklung
  • Konvention gegen Korruption der Vereinten Nationen
  • Übereinkommen über Streumunition

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, diese internationalen Standards zu respektieren und ihre Einhaltung innerhalb unseres Einflusses zu fördern.

Verwendete Daten

Über den gesamten beschriebenen Prozess können hierbei verschiedene Datenquellen herangezogen werden, welche von verschiedenen Datenanbietern zugeliefert werden. Sollten verschiedene Datenpunkte zu den gleichen Faktoren vorliegen, wird die Quelle ausgewählt, die als am besten geeignet angesehen wird. Die Bedeutung der einzelnen Indikatoren wird anhand von Parametern eingestuft, die von unserem Portfolio Management überprüft und gepflegt werden.


* Bei einer Anlageentscheidung sind nicht nur Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen sondern alle in den Verkaufsunterlagen genannte Merkmale/Ziele zu berücksichtigen.

> Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen, BlackPoint Evolution Fund

Datenintegration und Risikomessung


Durch Datenintegration und konstante Durchleuchtung unserer Investments nach ESG-relevanten Themen und der dazugehörigen transparenten Berichterstattung sind wir in der Lage, sowohl einzelne Anlageentscheidungen zu begründen als auch konsolidiert für das gesamte Portfolio ausführlich zu berichten. Somit können wir eine laufende Optimierung unseres Portfolios herbeiführen.

Wir geben beispielsweise Auskunft über die Auswirkungen des Produkt- und Dienstleistungsportfolios eines Unternehmens auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Die Berichte spiegeln den Anteil der Portfoliobestände wider, deren Produkt- und Dienstleistungsportfolio entweder zu den SDGs beiträgt, diese behindert oder keinen Einfluss darauf hat. Der Score gilt nur für Unternehmenswertpapiere.

Durch das Carbon Risk Rating (CRR) können wir die Auswirkungen gegenüber Klimarisiken und -chancen bewerten und erkennen, ob diese so gesteuert werden, dass Chancen genutzt und Risiken vermieden oder gemindert werden. Die Berichte stellen die Positionierung unseres Portfolios in Bezug auf Risikoanteil und -management dar.


* Bei einer Anlageentscheidung sind nicht nur Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen sondern alle in den Verkaufsunterlagen genannte Merkmale/Ziele zu berücksichtigen.

> Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen, BlackPoint Evolution Fund

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