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Die auf dieser Homepage enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern dienen ausschließlich der Information.

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BlackPoint Asset Management GmbH prüft durchgängig die Aktualität seiner Webseiten. Trotz aller Sorgfalt können sich die Informationen aber zwischenzeitlich verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für die Inhalte von Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. BlackPoint Asset Management GmbH ist für deren Inhalt nicht verantwortlich.

BlackPoint Asset Management GmbH behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Insbesondere können sich die in unseren Veröffentlichungen ausgedrückten Meinungen jederzeit und ohne Warnung ändern. Inhalt, Layout und Struktur der BlackPoint Asset Management GmbH Websites sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BlackPoint Asset Management GmbH.

Beschwerden

Beschwerden können Sie uns gerne telefonisch, schriftlich, per Telefax oder postalisch unter folgenden Kontaktdaten übermitteln:

BlackPoint Asset Management GmbH
Beschwerdemanagement
Herrnstr. 44
80539 München

Im Rahmen Ihrer Beschwerde sollten Sie uns u.a. den Anlass und die Details der Beschwerde sowie Ihren Namen und Kontaktmöglichkeiten, über die wir Sie erreichen können, nennen.

Sie erhalten unverzüglich nach Erhalt eine Bestätigung in Textform über den Eingang Ihrer Beschwerde. Wir werden uns anschließend bemühen, Ihr Anliegen möglichst schnell zu klären und dazu Stellung zu nehmen. Sollte dies nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich sein, erhalten Sie in Textform von uns einen Zwischenbescheid. Spätestens vier Wochen nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie dann eine abschließende Stellungnahme zu Ihrem Anliegen. Sollte dies in Einzelfällen nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe dafür und ein endgültiges Datum für die Stellungnahme mit. 

Die BlackPoint Asset Management GmbH ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV), der eine Schlichtungsstelle führt, bei der Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen können:

VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
http://vuv-ombudsstelle.de/

Informationen zu unserem Fonds

Die auf unseren Internetseiten zur Verfügung gestellten Informationen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen noch eine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar.

Sie dienen lediglich Informationszwecken. Das öffentliche Angebot und der Verkauf von Wertpapieren unterliegen in den einzelnen Ländern jeweils nationalen Gesetzen und sonstigen gesetzlichen Regelungen.

Alleinige Grundlage für den Anteilserwerb sind die aktuellen, offiziellen Verkaufsunterlagen zu dem jeweiligen Fonds (der aktuelle Verkaufsprospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen, der aktuelle Rechenschaftsbericht und der aktuelle Halbjahresbericht). Diese Unterlagen erhalten Sie bei uns sowie bei allen im jeweiligen Verkaufsprospekt genannten Zahlstellen, Vertriebsstellen und Verwaltungsgesellschaften. Anlegern wird darüber hinaus ausdrücklich empfohlen, einen Finanzberater zurate zu ziehen.

Die auf der Website dargestellten Informationen richten sich nur an Anleger in den Ländern, in denen der jeweilige Fonds zum Vertrieb zugelassen ist. Die Informationen sind nicht zur Veröffentlichung oder Nutzung durch Personen oder Gesellschaften in einem Land bestimmt, in dem der Fonds nicht zum Vertrieb zugelassen ist. Wenn Texte oder Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden, bedeutet dies nicht, dass eine Vertriebszulassung für englischsprachige Länder erteilt oder beantragt wurde. Die auf dieser Website dargestellten Informationen sind insbesondere nicht für US-amerikanische Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz bzw. ständigem Aufenthalt in den USA bestimmt.

Hinweis gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Die BlackPoint Asset Management GmbH ist auf Grund ihrer Größe, Bilanzsumme und Art der Tätigkeit als kleines Wertpapierinstitut eingestuft.

Die Gesellschaft ist deshalb kein bedeutendes Institut i.S. von § 1 Abs. 2 InstitutsVergV. Sie ist nicht systemrelevant und nimmt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Kundengelder oder Wertpapiere der Kunden entgegen. Für kleine Wertpapierinstitute gibt es keine gesetzlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme.

Das Vergütungssystem der Gesellschaft ist angemessen und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Vergütungsregelungen stimmen mit den strategischen Zielsetzungen der Gesellschaft überein, eine Überprüfung des Vergütungssystems findet jährlich statt.

Das Vergütungssystem der Gesellschaft sieht feste und variable Bestandteile im Rahmen der Vergütungen für Mitarbeiter und Geschäftsleiter vor. Der feste Vergütungsbestandteil stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter, entsprechend ihrer jeweiligen Tätigkeit, sicher. Eine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von einer etwaigen variablen Vergütung kann ausgeschlossen werden. Die variable Vergütung bezieht sich auf den aus der Teamleistung resultierenden Erfolg. Dadurch wird vermieden, dass einzelne Mitarbeiter zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken verleitet werden.

Offenlegungspflicht nach Verordnung (EU) 2019/2088

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften – der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“) – sind wir verpflichtet, Informationen zur erhöhten Transparenz, unter anderem in Bezug auf die Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, und potenzielle bzw. identifizierte nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen offenzulegen.

Artikel 3 Offenlegungsverordnung: Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Finanzportfolioverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

Relevante Informationen hierzu sind auch unter den Links und den Downloads am Ende dieses Abschnitts abrufbar*.

Artikel 4 Offenlegungsverordnung: Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Relevante Informationen hierzu sind auch unter den Links und den Downloads am Ende dieses Abschnitts abrufbar*.

Artikel 5 Offenlegungsverordnung: Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in unsere unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung aller Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Artikel 8, 10 und 11 Offenlegungsverordnung: Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale

Unser BlackPoint Evolution Fund ist als Artikel 8 Produkt im Sinne der Offenlegungsverordnung klassifiziert. Entsprechende Informationen über die ökologischen und sozialen Merkmale sind auf der Website der Kapitalverwaltungsgesellschaft unseres Fonds, IPConcept (Luxemburg) S.A., abrufbar.


* Bei einer Anlageentscheidung sind nicht nur Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen sondern alle in den Verkaufsunterlagen genannte Merkmale/Ziele zu berücksichtigen.

> Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 

> Nachhaltigkeitsbezogene Informationen zum BlackPoint Evolution Fund

> Aktuell von BlackPoint Asset Management überwachte und bewertete PAI-Indikatoren

> BlackPoint Evolution Fund ESG-Policy

Mitwirkungspolitik

Beschreibung und Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik gem. § 134b AktG

Wir sind ein Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und müssen deshalb die Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG erfüllen und unsere Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG beschreiben und veröffentlichen.

Wir nehmen keine Aktionärsrechte unserer Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert. Diese Aussagen gelten jeweils für individuelle Vermögensverwaltungsmandate über Einzeldepots.

Daher wurde die Mitwirkungspolitik für individuelle Vermögensverwaltungsmandate über Einzeldepots wie folgt festgelegt:

  1. Wir üben keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  2. Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  3. Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  4. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  5. Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.
  6. Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.
  7. Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.

Für den von uns gemanagten Publikumsfonds (BlackPoint Evolution Fund) verfolgen wir die Politik, Aktiengesellschaften in dem unser Fonds investiert ist, bei Verstößen gegen Einhaltung von ESG Kriterien, zu konfrontieren. Durch die Kooperation der Kapitalverwaltungsgesellschaft unseres Publikumsfonds mit IVOX Glass Lewis wird Einfluss auf Hauptversammlungen der Unternehmen in Bezug auf ESG-Kriterien ausgeübt.

IVOX Glass Lewis ist eine Tochtergesellschaft von Glass, Lewis & Co., dem führenden unabhängigen Unternehmen für Governance-Analysen und Stimmrechtsvertretungen mit einem weltweiten Kundenstamm von mehr als 1.200 Organisationen/ Unternehmen, die zusammen ein Vermögen von mehr als 25 Billionen US-Dollar verwalten. Glass Lewis befähigt institutionelle Anleger, bei mehr als 22.000 Sitzungen pro Jahr fundierte Abstimmungsentscheidungen zu treffen, indem Governance-, Geschäfts-, rechtliche, politische und buchhalterische Risiken bei Emittenten mit Sitz in 100 Ländern aufgedeckt und bewertet werden.

> IVOX Glass Lewis 2022 Policy Guidelines

Willkommen bei BlackPoint Asset Management
Welcome to BlackPoint Asset Management

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NUTZUNGSBEDINGUNGEN

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Eine Investmententscheidung bezüglich der hier dargestellten Produkte sollte nur auf Grundlage der einschlägigen Verkaufsdokumente (Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Halbjahres- und Jahresbericht) erfolgen und nicht auf der Grundlage dieser Website. Die auf dieser Website beschriebenen Produkte dürfen nicht in allen Ländern zum Verkauf angeboten werden und sind in jedem Fall dem Investorenkreis vorbehalten, der zum Kauf der Produkte berechtigt ist. Die Informationen und Inhalte dieser Website richten sich daher nicht an natürliche oder juristische Personen, deren Wohn- bzw. Geschäftssitz einer Rechtsordnung unterliegt, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht.

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